Der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen hat die Landesliste der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) auch mit den dort aufgeführten Listenplätzen 19 bis 30 zur Landtagswahl am 1.09.2019 vorläufig zugelassen. Die Entscheidung des Landeswahlausschusses zur Streichung dieser Listenplätze sei nach vorläufiger Bewertung mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtswidrig, befand der sächsische Verfassungsgerichtshof; die
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