Sollen „TV-Flops“ bei konkurrierenden Sendern ausgestrahlt werden, sind diese kostenpflichtig.
So hat das Oberlandesgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall einer vom NDR produzierten Sendereihe mit Pannen aus anderen Fernsehsendungen entschieden und gleichzeitig die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Köln hinsichtlich
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