Radweg

Der Grundstückseigentümer – und die Radwegeplanung

Eine alternative Radwegtrasse muss nicht als ernsthaft in Betracht kommende Planungsalternative berücksichtigt werden, wenn sie mit den maßgeblichen Planungszielen unvereinbar ist. Wirtschaftliche Nachteile einer Grundstücksinanspruchnahme führen zudem nicht zwangsläufig zur Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses; mögliche Entschädigungsansprüche sind gesondert zu klären.

So

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