Beförderungskosten zum Schulkindergarten

Ist der Einsatz eines gesonderten Busdienstes zur Schülerbeförderung vollkommen unwirtschaftlich, ist der Anspruch auf Kostenübernahme auf die Kosten beschränkt, die durch die Übernahme der notwendigen Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel entstehen.

So die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz in den hier vorliegenden

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