Die Europäische Patentorganisation ist eine verselbständigte juristische Person auf völkervertraglicher Grundlage, kein Organ, keine Einrichtung oder eine sonstige Stelle der Europäischen Union.
Diese Organisation wurde durch das Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente vom 05.10.1973 gegründet. Bei ihr handelt es
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