Ein bestehendes Arbeitsverhältnis wird im Sinne von § 3 Nr. 9 EStG aufgelöst, selbst wenn der Arbeitnehmer mit dessen Aufhebung zugleich in ein neues (befristetes) Arbeitsverhältnis mit einer externen Beschäftigungs-Gesellschaft und Qualifizierungs-Gesellschaft eintritt.
Sind monatliche Zahlungen nach der Betriebsvereinbarung (Sozialplan)
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