Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Erbrechtliche Ansprüche in der EU

Nach Art. 1 Abs. 2 a EuGVVO ist die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung von ausländischen Titeln über erbrechtliche Ansprüche über das Verfahren der EuGVVO nicht möglich. Der Ausschluss beschränkt sich nicht auf erbrechtliche Streitigkeiten im Zuständigkeitsbereich des Nachlassgerichts, sondern bezieht sich

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Nachtbaustelle

Vollstreckbarerklärung von EU-Titeln

Im Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels kommt nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs eine Erledigung der Hauptsache allenfalls in Betracht, wenn sich das erledigende Ereignis erst im Beschwerderechtszug verwirklicht. Eine Vollstreckbarerklärung auf der Grundlage der EuGVVO scheidet aus, wenn

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Australische Unterhaltsurteile

Ein Unterhaltstitel, der erlassen wurde, nachdem der Beklagte wegen Missachtung des Gerichts (contempt of court) vom Verfahren ausgeschlossen und seine Beschwerde gegen den Ausschluss deshalb als unzulässig zurückgewiesen worden war, kann gegen den verfahrensrechtlichen ordre public verstoßen. Dann ist eine

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