Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung

Die Beschwerdeführer haben die Möglichkeit einer Verletzung ihrer Grundrechte oder grundrechtsgleichen Rechte darzulegen1. Bei einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Verfassungsbeschwerde haben sich die Beschwerdeführer mit dieser in der Regel ins Einzelne gehend inhaltlich auseinanderzusetzen2.

Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung

Es muss deutlich werden, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Grundrecht verletzt sein soll3.

Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits vor, der die angegriffenen Gerichtsentscheidungen folgen, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäben zu begründen4.

Das gilt jedenfalls dann, wenn die Verletzung des Grundrechts nicht auf der Hand liegt5. 

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20. Mai 2021 – 2 BvR 2595/16

  1. vgl. BVerfGE 6, 132 <134> 20, 323 <329 f.> 28, 17 <19> 89, 155 <171> 98, 169 <196>[↩]
  2. vgl. BVerfGE 82, 43 <49> 86, 122 <127> 88, 40 <45> 105, 252 <264> 140, 229 <232>[↩]
  3. vgl. BVerfGE 78, 320 <329> 99, 84 <87> 115, 166 <179 f.>[↩]
  4. vgl. BVerfGE 77, 170 <214 ff.> 99, 84 <87> 101, 331 <345 f.> 123, 186 <234> 130, 1 <21 ff.>[↩]
  5. vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.08.2010 – 1 BvR 1584/10, Rn. 3[↩]

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