Baulohnabrechnung: Worauf ist zu achten?

Eine Baulohnabrechnung entspricht grundsätzlich einer Lohnabrechnung. Lohn ist das Entgelt eines Arbeitnehmers für den Einsatz seiner Arbeitskraft innerhalb einer Firma.

Baulohnabrechnung: Worauf ist zu achten?

Es handelt hierbei um ein stundenweise abzurechnendes Entgelt. Demgegenüber steht das Gehalt, ein fixes (also in der Regel unveränderliche) Entgelt.

© Jan Jansen - Fotolia.com
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Lohn und Gehalt werden in einem Arbeitsvertrag am Anfang des Beschäftigungs­ver­hält­nisses festgelegt. Dieser muss von beiden Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) verifiziert und unterschrieben werden. Die Beschließung oder eine Änderung des Arbeitsvertrages sind nur gemeinsam möglich.

Entgelt wird in einer sogenannten Entgeltabrechnung aufgeschlüsselt und in Textform niedergeschrieben. Die Entgeltabrechnung muss klar, verständlich und nachvollziehbar für den Arbeitnehmer sein.  Innerhalb der EU-Staaten hat die Entgeltabrechnung in Euro zu erfolgen. Dabei ist entscheidend, wo sich der Sitz der Firma befindet. Der Aufenthalts- und Wohnort des Arbeitnehmers ist für diesen Aspekt irrelevant.

Baulohnabrechnung – spezielle Form der Lohnabrechnung

So viel zu den Gemeinsamkeiten von Lohnabrechnung und Baulohnabrechnung – das allein reicht jedoch nicht aus, um eine Bauabrechnung zu definieren. Die betrieblichen Besonderheiten machen es nötig, mehrere Schlüssel anzuwenden.

Besondere Umstände können sein:

  • Saisonale Bedingungen: Dazu gehören zum Beispiel saisonales Kurzarbeitergeld, Wintergeld, Winterbeschäftigungsumlage
  • daran schließen sich die tariflichen Konditionen an: Sommer-und Winterarbeitszeit, Arbeitszeitkonten (Freizeit- oder Entgeltausgleich, Ansparkonten
  • Beschäftigungen außerhalb der regulären Arbeitsstätte und die Berücksichtigung von Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie Zuschüsse für entstandene Fahrtkosten
  • und nicht zuletzt der gesetzlich vorgesehene Abzug an die Sozialkassen des Baugewerbes.
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Die gerechteste (und für den Lohnabrechner mühsamste) Entgeltabrechnung besteht darin, jede einzelne Stunde, die zur Berechnung herangezogen werden kann, auszuzahlen.

Diese Art der Berechnung erfordert ein hohes Maß an Flexibilität und tiefe Einblicke in die einzelnen Begebenheiten, weswegen sich einige Lohnbüros auf die Entgeltabrechnung im Baugewerbe spezialisiert haben.

Bauabrechnung erstellen

Grundlage für jede Baulohnabrechnung stellt der Bundesrahmenvertrag (BRVT) für das Baugewerbe.

Grundvoraussetzung für eine qualitative Entgeltberechnung ist die Verwaltung der Mitarbeiter und, oben bereits erwähnt, das Einbeziehen saisonaler Begebenheiten sowie die daraus entstandene Notwendigkeit von Arbeitszeitkonten.

Meldepflicht beachten

Seit 2009 spielt es keine Rolle mehr, ob dauerhaft eingesetzte Arbeitskräfte oder Kurzarbeiter in einem Betrieb vorhanden sind. Jeder einzelne Mitarbeiter muss unverzüglich bei den Rentenkassen gemeldet werden, und zwar bevor der Mitarbeiter seine Tätigkeit für die Firma aufnimmt.

Arbeitszeitkonten und Schlechtwettergeld

Schlechtwettergeld wurde in den fünfziger Jahren eingeführt, um Bauarbeiter auch bei Wetterlagen, in denen keine Arbeitsaufnahmen möglich war, mit einem Entgelt zu versorgen. Diese besondere Form des Entgeltes wurde als Lohnersatzleistung vom Arbeitsamt in der Zeit von November bis  einschließlich des letzten Märztages des darauf folgenden Jahres ausgezahlt. Ab 2006 wurde es vollständig vom Saison-Kurzarbeitergeld ersetzt. Das Ziel dieser Art von Lohnersatzleistungen ist, betrieblichen Kündigungen im Winter vorzubeugen und das winterbedingte Lohnausfallrisiko zu vermeiden.

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Arbeitszeitkonten sind bei regelmäßiger Führung eine transparente Methode und geeignetes Hilfsmittel für eine Baulohnabrechnung. In ihnen werden erbrachten Stunden, Ausfälle und Urlaubstage dokumentiert. So ist schnell ersichtlich, wann ein Mitarbeiter sein tarifliches Maximum an Arbeitsstunden überschritten hat und ein Ausgleich in Form von zusätzlichen Freitagen oder einer Extravergütung erfolgen sollte. Im Gegenzug ist Entgeltabzug gerechtfertigt, wenn der Mitarbeiter die festgelegte Leistung an Stunden nicht erbracht hat.

Mit Einbeziehung der genannten Fakten entstehen jeden Monat andere Entgelte und damit andere Beträge für die gesetzlichen  Sozialkassen. Hier ist von Seiten der Kassen als auch vom Lohnabrechner oder Lohnbüro Flexibilität gefragt.