Die Gewinn erhöhende Auflösung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung (R 35 EStR) ist nach sechs Jahren rechtmäßig, wenn das zerstörte Wirtschaftsgut – eine abgebrannte landwirtschaftlich genutzte Scheune – erst neun Jahre und elf Monate nach seiner Zerstörung wieder neu errichtet worden ist. Dass die Versicherungsbedingungen der Gebäudeversicherung eine Kostenübernahme bis zu zehn Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls vorsahen, ist unbeachtlich.

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 16.12.2008 – 15 K 40/07