Gebäudeabriss

Asbestverdacht rechtfertigt Baustopp

Bestehen aufgrund der konkreten Umstände einer Baustelle hinreichende Anhaltspunkte für eine Gesundheitsgefahr durch Asbest, dürfen die Behörden Bauarbeiten im Wege der Gefahrenabwehr sofort untersagen. Die bloße Bestreitung einer Asbestbelastung genügt nicht, um den Baustopp aufzuheben.

So hat aktuell das Verwaltungsgericht

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