Der Bundesgerichtshof hat erneut zur deliktischen Haftung des Fahrzeugherstellers gemäß § 826 BGB und § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 und 2 VO (EG) Nr. 715/2007, § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1
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Nachrichten aus Recht und Steuern
Der Bundesgerichtshof hat erneut zur deliktischen Haftung des Fahrzeugherstellers gemäß § 826 BGB und § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 und 2 VO (EG) Nr. 715/2007, § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1
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Aktuell hatte sich der Bundesgerichtshof erneut mit der deliktischen Haftung des Kfz-Herstellers wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasrückführung gegenüber dem Käufer eines Fahrzeugs zu befassen.
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Zu der deliktischen Haftung des Kfz-Herstellers wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung für die Abgasrückführung gegenüber dem Leasingnehmer und späteren Käufer eines Fahrzeugs hat jetzt der Bundesgerichtshof Stellung genommen.
Anlass hierfür bot ein Fall aus Mannheim: Der Kunde
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Unter den Voraussetzungen des § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung vom 21.04.2009 steht auch dem Käufer eines vor Geltung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung vom 03.02.2011 aufgrund einer unrichtigen Übereinstimmungsbescheinigung in
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In der Nichtausübung eines verbrieften Rückgaberechts liegt auch mit Blick auf den Differenzschaden keine Verletzung der Schadensminderungspflicht, weil ein verbrieftes Rückgaberecht einem Schadensersatzanspruch nicht gleichwertig ist.
Wie der Bundesgerichtshof bereits im Dezember 2021 entschieden hat, kann die Nichtausübung eines verbrieften
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Der Käufer eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs kann unter den Voraussetzungen des BGH-Urteils vom 26.06.2023 gegen seine Schadensminderungspflicht aus § 254 Abs. 2 Satz 1 Fall 2 BGB verstoßen. In diesem Fall muss er sich bei der Bemessung
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In den „Diesel-Fällen“ steht den Autokäufern nach Ansicht des Landgerichts Lübeck bei hoher Laufleistung des Dieselfahrzeugs kein Schadensersatz zu.
Kraftfahrzeuge dürfen nur eine bestimmte Menge an Schadstoffen ausstoßen. Die Hersteller dürfen die Abgasreinigungsanlage eines Kraftfahrzeugs deshalb nicht so manipulieren, dass
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Der Käufer eines Kraftfahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung hat gegen den Fahrzeughersteller einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn dem Käufer durch diese Abschalteinrichtung ein Schaden entstanden ist. Neben allgemeinen Rechtsgütern schützt das Unionsrecht auch die Einzelinteressen des individuellen Käufers eines Kraftfahrzeugs gegenüber
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