Wird mit einer Nichtzulassungsbeschwerde gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2 ArbGG eine entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör geltend gemacht, muss nach § 72a Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Alt. 2 ArbGG die Beschwerdebegründung die
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