Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesrichter- und Staatsanwältegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in den Landtag eingebracht, mit dem es Richterinnen und Richtern ermöglicht werden soll, ihren Dienst zukünftig bis zum Eintritt des 69. Lebensjahres
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