Sieht eine Versorgungsregelung eine jährliche Anpassung der Betriebsrenten entsprechend der Entwicklung der Gehaltstarife zu einem bestimmten Anpassungsstichtag vor, ist für die Anpassung regelmäßig die bis zum Ablauf des dem Stichtag unmittelbar vorausgehenden Tages eingetretene Tarifentwicklung maßgeblich.
Sieht eine Betriebsvereinbarung eine
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