Bundesnachrichtendienst

Kein uneingeschränkter Zugang zu historischen BND-Akten

Historische Geheimdienstakten werden auch Jahrzehnte nach den zugrunde liegenden Ereignissen nicht zwangsläufig offen zugänglich. So hat aktuell das Bundesverwaltungsgericht einer Journalistin einen vollständigen Einblick in Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes unter anderem zur Festnahme Adolf Eichmanns versagt. Ausschlaggebend waren weiterhin bestehende Geheimhaltungsinteressen

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