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Mindestlohn im Ashram

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen Urteile des Bundesarbeitsgerichts richten, in denen der beschwerdeführenden Vereine zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns an zwei ehemalige Vereinsmitglieder für deren Mitarbeit als Sevaka-Mitglied im Yoga- und Meditationszentrum (Ashram)

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