Asylbewerber, die gegen eine Wohnsitzauflage verstoßen und stattdessen an einem anderen Ort ins Kirchenasyl gehen, habe keine umfassenden Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
In dem hier vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschiedenen Eilverfahren reiste ein Ehepaar mit irakischer Staatsangehörigkeit aus Schweden kommend nach
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