Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 2015

Das Bundesfinanzministerium hat die ab dem Jahreswechsel geltenden Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen bekannt gemacht:

Bei eintägigen Reisen in das Ausland ist der entsprechende Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend. Bei mehrtägigen Reisen

Artikel lesen