Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage des BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A1 in Rheinland-Pfalz (Anschlussstelle Kelberg bis Anschlussstelle Adenau) abgewiesen.
Die A1 ist zwischen Heiligenhafen und Saarbrücken auf einer Länge von ca. 730 km durchgängig
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