Die Befürchtung wirtschaftlicher Nachteile durch den Bau einer Autobahn begründet nicht ohne Weiteres eine Klagebefugnis gegen den entsprechenden Planfeststellungsbeschluss. Ein Unternehmen kann die gerichtliche Überprüfung einer Straßenplanung nur verlangen, wenn eine Verletzung eigener Rechte zumindest möglich erscheint. Das bloße wirtschaftliche
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