Niqab

Kein Niqab am Steuer

Der Eilantrag einer Düsseldorfer Muslima, die aus religiösen Gründen auch beim Führen eines Kraftfahrzeugs ihr Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes für die Augenpartie mit einem Gesichtsschleier (Niqab) bedecken möchte, ist vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen erfolglos geblieben.

Nach

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Autofahren mit Niqab?

Es besteht auch für eine Muslima kein Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung, aus religiösen Gründen auch beim Führen eines Kraftfahrzeugs ihr Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes für die Augenpartie mit einem Gesichtsschleier (Niqab) zu bedecken.

Nach der Straßenverkehrsordnung darf derjenige, der

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