Hat das Berufungsgericht im gerichtlichen Verfahren in Baulandsachen einen Umlegungsbeschluss als rechtswidrig aufgehoben, können dagegen sowohl die betroffene Gemeinde als auch deren Umlegungsausschuss Revision einlegen.
Revision des Umlegungsausschusses
Der Umlegungsausschuss kann selbst Revision einlegen, ohne dass er beschwert, also in
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