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Ich gehe nicht zum Zahnarzt!

Welche Ansprüche stehen einem (Zahn-)Arzt zu, wenn der Patient einen vereinbarten Behandlungstermin kurz vorher wieder absagt? Wenn es nach dem Oberlandesgericht Stuttgart geht: keiner. Der (Zahn-)Arzt könne im Regelfall, so das OLG, weder aus dem Behandlungsvertrag noch als Schadensersatz aus

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