Keine Hilfe ohne Liquiditätsengpass: Unternehmer müssen Corona-Soforthilfen zurückzahlen, wenn die prognostizierte Existenzgefährdung ausbleibt.
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat die Rückforderung von Corona-Soforthilfen in mehreren Musterverfahren bestätigt. Nach Auffassung des Gerichts waren die Bewilligungsbescheide hinreichend klar formuliert und machten deutlich, dass die
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