Der Bundesfinanzhof wird deutlich und mahnt eine Änderung der Umsatzbesteuerung gemeinnütziger Sportvereine an, die insbesondere die bisher als umsatzsteuerfrei behandelten Mitgliedsbeiträge betreffen dürfte: Die Verwaltungspraxis zur Nichtsteuerbarkeit der von Sportvereinen gegenüber ihren Mitgliedern erbrachten Leistungen widerspreche der ständigen Rechtsprechung des
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