Facebook

Der Bestellbutton bei Facebook und Instagram

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren einem Unterlassungsantrag der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V. überwiegend stattgegeben und der Meta Platforms Ireland Limited („Meta“) untersagt, den Bestellprozess der von ihr angebotenen kostenpflichtigen werbefreien Nutzung der sozialen Netzwerke „Facebook“ und „Instagram“ durch

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Computer

Der online geschlossene Vertrag

Damit ein auf elektronischem Wege geschlossener Vertrag wirksam zustande kommt, muss der Verbraucher allein anhand der Worte auf der Schaltfläche für die Bestellung eindeutig verstehen, dass er eine Zahlungsverpflichtung eingeht, sobald er diese Schaltfläche aktiviert.

Dies entschied jetzt der Gerichtshof

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