In dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall hatte ein seit 2002 vollständig freigestelltes Betriebsratsmitglied einer Automobilherstellerin zuvor als Güteprüfer gearbeitet und seit Dezember 2008 eine Vergütung nach Entgeltstufe 14 erhalten. Die Arbeitgeberin hatte die schrittweisen Erhöhungen ausdrücklich mit der Entgeltentwicklung
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