Müssen vor Ausbruch der Covid19-Pandemie gebuchte Hotelzimmer pandemiebedingt storniert werden, kann dies nach Ansicht des Oberlandesgerichts Köln eine hälftige Teilung der Buchungskosten rechtfertigen.
Dieser Entscheidung lag die Klage der deutschen Vertriebsgesellschaft eines taiwanesischen Fitnesskonzerns zugrunde. Diese wollte mit ihren aus
Artikel lesen
