Reichtstagsgebäude

Kein Bundestagsbüro für Gerhard Schröder

Ein aus dem Amt geschiedener Bundeskanzler hat keinen Rechtsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland darauf, dass ihm ein Büro für die Wahrnehmung fortwirkender Verpflichtungen aus dem Amt zur Verfügung gestellt wird. 

Mit dieser Begründung hat jetzt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Berufung

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Bundestag

Kein Büro für den Altkanzler

Der Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder hat nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin keinen Anspruch auf Ausstattung eines Büros zur Wahrnehmung von fortwirkenden Aufgaben aus dem früheren Amt.

Gerhard Schröder war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler. Er hatte – wie auch die

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Europaflaggen in Brüssel

Karlsruhe – und der EU-Coronafonds

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz (ERatG) – und damit mittelbar gegen den „EU-Wiederaufbaufonds“ („Next Generation EU“, NGEU) – richteten.

  1. Die Zulassung einer auf eine Verletzung des grundrechtsgleichen Rechts aus Art. 38 Abs. 1 Satz
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