Der einstweilige Stopp des Aufnahmeverfahrens im Rahmen der sog. “Überbrückungsliste” bzw. des sog. “Ortskräfteverfahrens” durch die Bundesregierung erweist sich als ermessensfehlerfrei.
In dem hier vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschiedenen Fall erklärte das Bundesinnenministerium hinsichtlich der afghanischen Antragsteller, einem in Afghanistan ehemals
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