CE-Kennzeichen für Öko-Wärme-Säckchen

Öko-Wärme-Säckchen (Kälte-/Wärmekompressen mit Traubenkern- oder Johannesbeerkernfüllung) unterliegen als Medizinprodukte der CE-Kennzeichnungspflicht.

Die Frage der (rechtlichen) Einordnung des Öko-Wärmesäckchens lässt sich anhand der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes, des Gesetzes über Medizinprodukte und des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs beantworten.Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zieht

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