Corona Selbsttest

Rückforderung von Corona-Test-Vergütungen

Die Kassenärztliche Vereinigung ist nicht befugt, aufgrund einzelner festgestellter Dokumentations- und Abrechnungsverstöße die vollständige Vergütung pauschal zurückzuverlangen ohne eine Plausibilitätsprüfung der Abrechnungs- und Leistungsdokumentation durchzuführen.

So hat in dem hier entschiedenen Fall der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Kassenärztliche Vereinigung

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