Die Kassenärztliche Vereinigung ist nicht befugt, aufgrund einzelner festgestellter Dokumentations- und Abrechnungsverstöße die vollständige Vergütung pauschal zurückzuverlangen ohne eine Plausibilitätsprüfung der Abrechnungs- und Leistungsdokumentation durchzuführen.
So hat in dem hier entschiedenen Fall der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Kassenärztliche Vereinigung
Artikel lesen