Bundesfinanzhof (BFH)

Die unentgeltliche Anteilsübertragung auf einen beschränkt Steuerpflichtigen – und das nationale Besteuerungsrecht

§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AStG ist nicht einschränkend dahingehend auszulegen, dass durch die unentgeltliche Anteilsübertragung auf den beschränkt Steuerpflichtigen das Recht Deutschlands zur Besteuerung der in den unentgeltlich übertragenen Anteilen ruhenden stillen Reserven ausgeschlossen oder beschränkt werden müsste. In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall hatte

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Freiheitsstatue

Wegzugsbesteuerung – bei unentgeltlichen Anteilsübertragungen ins Ausland

Die Vorschrift zur „Wegzugsbesteuerung“ bei unentgeltlichen Anteilsübertragungen auf im Ausland ansässige beschränkt Steuerpflichtige ist nicht einschränkend dahingehend auszulegen, dass das Recht Deutschlands zur Besteuerung der in den unentgeltlich übertragenen Anteilen ruhenden stillen Reserven ausgeschlossen oder beschränkt werden müsste.  In dem hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall übertrug ein Vater auf seinen

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