Das Kammergericht hat die Revision eines Klimaaktivisten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin vom Juli 2023 verworfen und damit eine Verurteilung wegen Nötigung durch Teilnahme an einer Straßenblockade bestätigt (§ 240 StGB).
Der inzwischen 62-jährige Angeklagte hatte sich am Morgen
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