Nachsorgekosten für eine stillgelegte Deponien dürften zwar in die Kalkulation der Abfallgebühren eingerechnet werden. Dies gilt aber nicht, wenn die Kosten durch eine Verletzung der Gewässerunterhaltungspflicht seitens der Gemeinde entstanden sind. Mit dieser Begründung hat jetzt das Verwaltungsgericht Göttingen einen Abfallgebührenbescheid der Stadt Göttingen für das Jahr 2019 aufgehoben. Die
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