Die Deponie auf der Bergbauhalde

Der Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung einer Deponie auf einer Bergehalde ist erst möglich, wenn durch den Haldenbetreiber ein bergrechtlich erforderlicher Abschlussbetriebsplan für die Bergehalde aufgestellt und zugelassen wurde, aus dem hervorgeht, dass die Haldenoberfläche anderweitig genutzt werden kann. Die Zulassung des

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Kläranlage

Beseitigung von abgelagertem Klärschlamm

Nicht deponiefähiger Klärschlamm unterliegt den allgemeinen Vorschriften des Abfallrechts. 

Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf die Klage des Wasserverbandes für das oberirdische Einzugsgebiet der Emscher entschieden. Von 1965 bis 1999 betrieb der Wasserverband auf dem Gebiet der beklagten

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