Die Bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung ist unwirksam. Die bayerische Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung und Erleichterungen bei der Düngung vom 22. Dezember 2020 in der Fassung vom 10. August 2022 (AVDüV) beruht nicht auf einer wirksamen Ermächtigungsgrundlage und
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