Ein vorher angekündigter Drohnenüberflug, mit dem ein Gebäudedach vermessen werden soll, führt zu keinem rechtswidrigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Bewohner der Dachgeschosswohnung.
So hat das Amtsgericht München in einem solchen Fall aktuell den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den
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