Eine gesteigerte Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern besteht nicht, wenn finanziell leistungsfähige Großeltern vorhanden sind.
Diese sog. gesteigerte Unterhaltspflicht ist u.a. für die Frage von Bedeutung, ob ein erwerbstätiger Elternteil für den Kindesunterhalt sein oberhalb des sog. notwendigen
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