Das Bundesverfassungsgericht hat eine Richtervorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts zum Solidaritätszuschlaggesetz 1995 als unzulässig verworfen. Das konkrete Normenkontrollverfahren betrifft die Frage, ob das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (SolZG 1995) mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Das Niedersächsische Finanzgericht, welches diese Frage im selben fachgerichtlichen Ausgangsverfahren zum zweiten
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