Die im Preis- und Leistungsverzeichnis eines Kreditinstituts für Zahlungsverkehrskarten enthaltene Bestimmung „Ersatzkarte auf Wunsch des Kunden (Entgelt für Ausstellung der Karte) 15,00 €. – Das Entgelt ist nur zu entrichten, wenn die Notwendigkeit der Ausstellung der Ersatzkarte ihre Ursache nicht
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