Die Einrichtung eines sog. Modalfilters (Verbot der Durchfahrt für Kraftfahrzeuge durch Poller und Abbiegegebote) in der Tucholskystraße in Berlin-Mitte ist nach einer Entscheidung des Verwatlungsgerichts Berlin rechtmäßig.
Die Tucholskystraße in Berlin-Mitte verbindet als Nebenstraße die Hauptverkehrsstraßen Torstraße und Oranienburger Straße.
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