Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Ausweisung nach einem versuchten Tötungsdelikt

Eine Ausweisung nach einem versuchtem Tötungsdelikt ist regelmäßig rechtmäßig. Der Schutz von Leben und körperlicher Unversehrtheit überwiegt auch einen langjährigen Aufenthalt im Bundesgebiet.

So hat aktuell das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den Eilantrag eines türkischen Staatsangehörigen gegen seine Ausweisung aus Deutschland abgelehnt.

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