Auch in der Corona-Hochphase waren die Mitglieder einer Fahrgemeinschaft nicht für gegenseitige Ansteckungen verantwortlich.
Mit dieser Begründung hat aktuell das Landgericht Frankenthal (Pfalz) eine auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gerichtete Klage eines Mitfahrers abgewiesen. In dem zugrunde liegenden Fall stieg der
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