Niqab

Kein Niqab am Steuer

Frauen muslimischen Glaubens haben keinen Anspruch auf eine Ausnahmegenehmigung für das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem Gesichtsschleier (Niqab).

So hat aktuell das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt und auch den Antrag einer Muslima auf Zulassung der

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Niqab

Kein Niqab am Steuer

Eine Frau muslimischen Glaubens ist vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit einer Klage gescheitert, mit der sie eine Ausnahmegenehmigung für das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem Gesichtsschleier erstreiten wollte.

Nach der Straßenverkehrsordnung dürfen Personen, die ein Kraftfahrzeug führen, ihr Gesicht nicht

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