Von einem arglistigen Verhalten beim Ausfüllen des Gesundheitsfragebogens bei einem Lebensversicherungsantrag st auszugehen, wenn der Täuschende weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass er unzutreffende Angaben macht, und dass dadurch bei dem Empfänger seiner Erklärung eine falsche Vorstellung entsteht und diese ihn zu einer Erklärung veranlasst, die
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