Im Fall eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs kann der Nachlieferungsanspruch durch Lieferung eines Nachfolgemodells erfüllt werden.
So hat das Oberlandesgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall eines Unternehmens aus dem Kölner Umland entschieden. Mit Vertrag vom 29.01.2014 hatte die Klägerin
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