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Hintergrundmusik in der Zahnarztpraxis

Die Wiedergabe von Hintergrundmusik in Zahnarztpraxen stellt im Allgemeinen keine – vergütungspflichtige – öffentliche Wiedergabe im Sinne des Urheberrechtsgesetzes dar.

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall hatte die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) gegen einen Zahnarzt

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