Auch bei großer Hitze besteht kein Anspruch auf Kostenübernahme für Verdunkelungsvorhänge gegen das Sozialamt Mit dieser Begründung hat das Sozialgericht Düsseldorf in dem hier vorliegenden Fall den Eilantrag einer Leverkusenerin abgelehnt. Die Frau hatte während der Hitzewelle im Jahr 2019beim Sozialamt die Übernahme von rund 1.700,00 € für Gardinen und Rollos
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