Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute eine Klage der Stadt Moers gegen eine Höchstspannungsfreileitung abgewiesen.
Der angegriffene Planfeststellungsbeschluss genehmigt Bau und Betrieb einer 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen Wesel und Utfort sowie einer 380-kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen Utfort und dem Punkt Hüls-West. Die Querung des
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