Strommasten

Planfeststellung für eine Höchstspannungsfreileitung

Der Planfeststellungsbeschluss für eine Höchstspannungsfreileitung und eine Umspannanlage im Heestal ist teilweise rechtswidrig: Vor dem Bundesverwaltungsgericht war die  Klage gegen die Umspannanlage Junkernhees erfolgreich, gegen die Trassenführung im Heestal dagegen erfolglos.

Der Planfeststellungsbeschluss genehmigt die 380-kV-Höchstspannungsfreileitung im Abschnitt Attendorn bis

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Strommasten

Kiesgrube oder Strommast?

Die Platzierung einzelner Masten einer Höchstspannungsfreileitung unterliegt grundsätzlich den Maßstäben für die gerichtliche Überprüfung der Auswahl unter verschiedenen Trassenvarianten. Angesichts der Vielzahl bei einem Leitungsvorhaben festzulegender Maststandorte und der davon jeweils betroffenen Belange bedarf es einer näheren Darlegung der Abwägungsentscheidung

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